Generelle Hausverwaltung
- Vertretung der Hauseigentümer in allen von ihnen
gewünschten Angelegenheiten der Hausverwaltung.
- Wahrnehmen der Rechte und Pflichten des Eigentümers
gegenüber Mietern, Banken, Behörden sowie Handwerkern.
- Regelmäßige Überprüfung der Miethöhen und ggf. Ausführung
von
Mieterhöhungen.
- Verhandlungen mit Behörden und sonstigen Firmen.
- Beauftragung eines Rechtsanwaltes bei ausbleibender Mietzahlung,
nach Absprache mit dem Eigentümer.
- Abschließen von Versicherungsverträgen.
- Persönliche Vermietung von Wohn- und Geschäftsräumen.
- Abschließen und Kündigen von Mietverträgen.
- Verwaltung der Mietkaution.
- Übergabe der Wohnungen und Geschäftsräume.
- Erstellen eines Abnahmeprotokolls.
|